Die Kosten für operative Hauteingriffe, die im Rahmen medizinisch notwendiger Abklärungen bzw. Therapien stattfinden, werden gemäss dem Tarif Tarmed abgerechnet. Dieser Tarif ist gesamtschweizerisch geregelt.
Kosten für Therapien mit rein kosmetisch-ästhetischen Charakter werden hingegen von den Kassen nicht bezahlt und müssen daher vom Patienten selbst übernommen werden. Unsere Dienstleistungen zum Privattarif sind direkt am Behandlungstag zur Zahlung fällig. Eine verbindliche Offerte unterbreiten wir Ihnen jeweils nach einem Aufklärungs- und Beratungsgespräch. Sie können Ihre Rechnung in Cash oder mit einer Maestro begleichen.
Entfernung ästhetisch störender Muttermale | ab 250 CHF |
Entfernung ästhetisch störender seborrhoischer Keratosen | ab 250 CHF |
Entfernung ästhetisch störender Fibrome | ab 150 CHF |
Entfernung ästhetisch störender Xanthelasmen | ab 250 CHF |